Firmenwagen versteuern und doppelte Haushaltsführung: So kannst du dein Hotel als Zweitwohnsitz nutzen

  • Steuern sparen mit Hotel-Abo*:
    Nutze ein Hotel als Zweitunterkunft und spare Steuern bei der Versteuerung deines Firmenwagens
  • Flexible Zweitunterkunft:
    Keine langen Mietverträge durch flexible Hotel-Abo Laufzeit – monatlich kündbar
  • Vereinfachung der Steuererklärung*:
    Für das Hotel-Abo von MyFlexHome bekommst du eine Jahresübersicht aller gebuchten Nächte, was die Steuererklärung deutlich vereinfacht

So funktioniert die Nutzung eines Hotel-Abos als Zweitunterkunft zum Steuern sparen:

Nutzt du einen Dienstwagen, wird die Entfernung von der Zweitunterkunft zur Arbeitsstätte für die Versteuerung der Fahrten herangezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine feste Wohnung oder ein Hotel handelt – beide Optionen sind steuerlich gleichgestellt, solange du die Kosten durch Belege nachweisen kannst. Insbesondere ein flexibles Hotel-Abo bietet dir hier die Möglichkeit, nicht nur Steuern zu sparen, sondern auch flexibel zu bleiben, ohne langfristige Mietverpflichtungen einzugehen. Durch die clevere Kombination von doppelter Haushaltsführung und pauschaler Versteuerung des Dienstwagens kannst du deinen geldwerten Vorteil optimieren und so deine Steuerlast reduzieren

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Firmenwagen und doppelte Haushaltführung

Die Versteuerung eines Firmenwagens ist eine komplexe Angelegenheit, insbesondere wenn du beruflich viel unterwegs bist und von der doppelten Haushaltsführung profitierst. Doch wusstest du, dass du auch ein Hotel als Zweitwohnsitz geltend machen kannst? In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du steuerlich clever vorgehst und welche Vorteile MyFlexHome dabei bietet.

Was ist doppelte Haushaltsführung?

Die doppelte Haushaltsführung ermöglicht es Berufstätigen, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhalten, bestimmte Kosten steuerlich abzusetzen. Dazu gehören:

  • Unterkunftskosten (bis zu 1.000 Euro monatlich)
  • Fahrtkosten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz
  • Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten

Hotel statt Mietwohnung: Die flexible Alternative

Ein Hotel als Zweitwohnsitz zu nutzen, ist eine ideale Lösung für Vielreisende und Berufspendler. Die Vorteile:

  • Keine langfristigen Mietverträge: Mit einem Hotel hast du maximale Flexibilität.
  • Inklusivleistungen: Reinigungsservice, WLAN und oftmals Frühstück sind im Preis enthalten.
  • Einfache Abrechnung: Rechnungen können direkt steuerlich geltend gemacht werden.

Firmenwagen und Zweitwohnsitz clever kombinieren

Wenn du einen Firmenwagen nutzt, solltest du die Nutzung klar dokumentieren. Das Finanzamt unterscheidet zwischen beruflichen und privaten Fahrten. Bei der doppelten Haushaltsführung können die Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz jedoch steuerlich abgesetzt werden. Die Nutzung eines Hotels als Zweitwohnsitz vereinfacht die Planung und hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.

Wie kann man sich das Firmenwagen versteuern lassen?

Die Versteuerung des Firmenwagens erfolgt in der Regel über die sogenannte 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch:

  1. 1-%-Regelung:
    • Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert.
    • Zusätzlich werden 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte berechnet.
  2. Fahrtenbuch:
    • Hier werden alle privaten und geschäftlichen Fahrten genau dokumentiert.
    • Diese Methode ist aufwendiger, kann aber bei geringem Privatanteil günstiger sein.

Wichtig ist, dass du dich für eine Methode entscheidest und diese konsequent einhältst. Zudem solltest du alle Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahren.

So hilft MyFlexHome

MyFlexHome bietet flexible Hotel-Abonnements, die perfekt auf die Bedürfnisse von Vielreisenden zugeschnitten sind. Mit einem festen monatlichen Kontingent an Übernachtungen kannst du deine Aufenthalte in verschiedenen Städten planen – ideal für die doppelte Haushaltsführung.

Vorteile von MyFlexHome:

  • Hotels in zentraler Lage
  • Flexible Buchungsänderungen
  • Monatliche Kostenkontrolle

Tipps zur steuerlichen Geltendmachung

  1. Aufbewahrung der Belege: Hebe alle Hotelrechnungen gut auf.
  2. Kilometerpauschale: Nutze die Pauschale für Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz.
  3. Beratung durch Experten: Ziehe einen Steuerberater hinzu, um sicherzustellen, dass du alle Möglichkeiten ausschöpfst.

Fazit

Die Kombination aus einem Hotel als Zweitwohnsitz und einem Firmenwagen kann steuerliche Vorteile bieten und dir gleichzeitig maximale Flexibilität im Berufsalltag ermöglichen. Mit MyFlexHome profitierst du von einem durchdachten Konzept, das speziell auf Berufspendler und Vielreisende zugeschnitten ist. Starte noch heute und erlebe eine neue Form des Reisens! Hotel-Abo entdecken.


* MyFlexHome bietet keine steuerliche Beratung an. Alle Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerlichen, rechtlichen oder finanziellen Empfehlungen dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder eine andere qualifizierte Fachkraft. MyFlexHome übernimmt  keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage bereitgestellter Informationen getroffen werden.