Zweitwohnungssteuer vermeiden mit Hotel-Abo

Mit einem Hotel-Abo als Alternative zur Zweitwohnung, bezahlst Du keine Zweitwohnsitzsteuer. Die Zweitwohnungssteuer (auch Zweitwohnsitzsteuer genannt) ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer. Mittlerweile erheben viele Städte und Kommunen diese Art von Steuer, mit dem Ziel den angespannten Wohnungsmarkt in Ballungszentren zu entschärfen. Es wird ein steuerlicher Anreiz gesetzt, Leerstand oder nur sporadische Nutzung von Wohnraum zu vermeiden.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht ausgewählter Städte zu den aktuell gültigen Steuersätzen, sowie einen Ausblick über beschlossene oder geplante Erhöhungen bzw. Minderungen der Steuersätze.

StadtZweitwohnsitzsteuerBeschreibung
München18%seit 01.01.2022
Berlin10%aktuell keine Erhöhung bekannt
Hamburg8%aktuell keine Erhöhung bekannt
Frankfurt am Main10%aktuell keine Erhöhung bekannt
Köln10%aktuell keine Erhöhung bekannt
Leipzig16%aktuell keine Erhöhung bekannt

Stand: 04/2022
Disclaimer: „Die Inhalte der obigen Übersicht werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden.“

Wie lässt sich die Zweitwohnungssteuer vermeiden? MyFlexHome bietet mit einem Hotel-Abo die Alternative!

Mache ein Hotel zu deinem Zuhause in der Stadt. Das Hotel-Abo von MyFlexHome ermöglicht dir, die benötigten Tage im Hotel zu buchen und das zu einem konstanten monatlichen Preis. Im Vergleich zu einer Zweitwohnung entsteht nur ein Buchteil der Kosten, je nachdem ob ein 4-,6- oder 8-Nächte Abo gebucht wird. Die Zweitwohnungssteuer kann man durch ein Hotel-Abo vermeiden bzw. einsparen. Zusätzlich können die Abo-Kosten, wie bei einer Zweitwohnung, von der Steuer abgesetzt werden.

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