Die Zweitwohnungssteuer wird in München zum 01.01.2022 von aktuell 9% auf 18% der jährlichen Nettokaltmiete erhöht. Damit folgt der Münchner Stadtrat mit seinem Beschluss vom 09.06.2021 dem Vorschlag der Stadtkämmerei.
Durch die Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer wird das Ziel verfolgt, Wohnraum der nur zweitweise genutzt wird, wieder dem angespannten Mietmarkt in München zuzuführen. Die erzielten Mehreinnahmen unterstützen den städtischen Haushalt, der corona-bedingt ohnehin schon belastet ist.
Ausnahmen für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer wird es unter bestimmten Voraussetzungen für Berufspendler geben. Dies gilt u.a. für verheiratete Paare die einen gemeinsamen Hauptwohnsitz außerhalb Münchens haben, sowie bei Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze.
Hotel-Abo als Alternative zur Zweitwohnung, um die Zweitwohnungssteuer zu vermeiden
Durch die zunehmende Nutzung des Homeoffice ist eine Anwesenheit im Büro vor Ort oftmals nur noch temporär notwendig.
Für Hybrid Worker, welche nur 2 bis 3 Tage pro Woche vor Ort sind, lohnt sich eine Zweitwohnung nicht mehr, da sie die meiste Zeit ungenutzt ist. Daher bietet es sich an, die Bürotage aneinander zu legen und sich für diese Zeit ein Zuhause in der Stadt zu suchen.
Mache ein Hotel zu deinem Zuhause in der Stadt. Das Hotel-Abo von MyFlexHome ermöglicht dir, die benötigten Tage im Hotel zu buchen und das zu einem konstanten monatlichen Preis. Im Vergleich zu einer Zweitwohnung entsteht nur ein Bruchteil der Kosten, je nachdem ob ein 4-,6- oder 8-Nächte Abo gebucht wird. Die Zweitwohnungssteuer kann durch die Nutzung eines Hotel-Abos vermieden werden, zusätzlich können die Abo-Kosten, wie bei einer Zweitwohnung, von der Steuer abgesetzt werden.
Hotel-Abos sind als Alternative zur Zweitwohnung eine Ausnahme für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in München.
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